Was ist es
Vier Funktionen brauchen das Netz. Für jede steht in der App, was genau übertragen wird, an wen mit Namen, und was dort damit geschieht. Die Einwilligung kommt im Moment der ersten Nutzung — nicht beim Einschalten im Onboarding, wo zwischen zwölf Modulen niemand liest, was er zusagt.
Die vier Ausnahmen
Was hinausgeht, an wen
| KI-Begleiter | → | Sprachmodell von Google, über das Gateway von Lovable |
| Vertonung | → | ElevenLabs |
| Traumbilder & Vision Board | → | Magnific |
| Ritual-Werkstatt | → | Dasselbe Sprachmodell wie beim Begleiter |
Jede fragt vor der ersten Nutzung. Jede ist einzeln abschaltbar.
Das Problem, das es löst
„Wir nehmen Datenschutz ernst“ steht in jeder App und heißt nichts.
Der übliche Weg: ein Haken beim Start, ein langer Text, den niemand liest, und danach passiert im Hintergrund, was passiert. Wer wissen will, was wirklich hinausgeht, findet es nicht — oder findet eine Liste von Kategorien statt konkreter Empfänger.
So sieht die Lösung aus
Eine einzige Quelle im Code, aus der Einwilligung, Einstellungen und Datenschutzerklärung gespeist werden.
- 1Erste Nutzung einer der vier FunktionenEinwilligung mit Klartext.
- 2Dort stehtwas genau, an wen, was dort damit geschieht.
- 3Ohne Zustimmung geht nichts hinausim Browser nachgewiesen.
- 4Unter „Über die App“ jederzeit nachlesbar, jede einzeln abschaltbar.
Warum das wirkt
Der Punkt ist hier nicht Wirkung, sondern eine bauliche Absicherung gegen das eigene Vergessen. Die vier Wege stehen an genau einer Stelle im Quelltext. Aus dieser Stelle speisen sich die Einwilligung, der Abschnitt in den Einstellungen und die Datenschutzerklärung — und eine automatische Prüfung schlägt fehl, sobald einer davon nicht mehr übereinstimmt. Als diese Prüfung zum ersten Mal lief, fand sie zwei echte Abweichungen: Der Zyklus fehlte in der Liste dessen, was hierbleibt, und die Startseite versprach noch „ohne Anmeldung nutzbar“, obwohl es längst ein Zugangstor gab.
Für diese Funktion gibt es keine Studienlage, auf die wir uns berufen könnten — und wir tun auch nicht so. Was oben steht, ist die Begründung, nicht ein Beleg.